Erklärfilm
Quelle: © BMBF
Das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“
Aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen und Erfahrungen der TI will das BMBF mit der Förderrichtlinie „Bildungskommunen" Kreise und kreisfreie Städte weiterhin dabei unterstützen, ihr Bildungsmanagement zu verbessern. Hierzu sollen insbesondere die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine umfassende (analog-digitale) Vernetzung kommunaler Bildungslandschaften systematisch genutzt werden. Ziel sind Transparenz und Zugänglichkeit von Bildungsangeboten sowie ein koordiniertes Zusammenwirken aller Bildungsakteure entlang der gesamten Bildungskette und in allen Bildungsbereichen, so dass alle Einwohnerinnen und Einwohner in jeder Lebensphase die Bildungsangebote nutzen können, die sie zur Realisierung ihrer individuellen Bildungsziele benötigen. Die Kommunen können dabei zudem innerhalb ihrer Bildungslandschaft thematische Schwerpunkte setzen, die ihren spezifischen bildungspolitischen Schwerpunkten entsprechen.
Zur Erreichung dieser Ziele bezweckt die Förderrichtlinie „Bildungskommunen“ die Etablierung von Instrumenten, die in Kreisen und kreisfreien Städten gezielt die (Weiter-)Entwicklung, Koordinierung und Steuerung der Bildungslandschaft befördern:
- Eine ganzheitliche kommunale Strategie zur Weiterentwicklung des kommunalen Bildungsbereichs zu einer analog-digital vernetzten Bildungslandschaft für das lebensbegleitende Lernen.
- Eine fortlaufende kommunale Bildungsberichterstattung, die eine verlässliche Datengrundlage schafft und Hinweise und Fakten für die Steuerung des Bildungssystems auf kommunaler Ebene zur Verfügung stellt.
- Verlässliche, partnerschaftliche und nachhaltige Kooperationsstrukturen mit den relevanten Bildungsakteuren vor Ort und über unterschiedliche Zuständigkeitsebenen in der Kommune hinweg.
- Ein webbasiertes kommunales Bildungsportal, das allen Bildungsinteressierten eine kostenfreie, transparente Übersicht über regionale Bildungsakteure sowie über deren Bildungsangebote und Zugangsvoraussetzungen ermöglicht und sukzessive zu einem digitalen Lernort weiterentwickelt werden sollte.
Darüber hinaus wird eine vertiefte Auseinandersetzung mit zukünftigen Herausforderungen durch den Aufbau thematischer Schwerpunkte in der Bildungslandschaft gefördert. Die wählbaren thematischen Schwerpunkte sind:
- Kulturelle Bildung
- Demokratiebildung/Politische Bildung
- Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Integration durch Bildung
- Inklusion
- Fachkräftesicherung/Bildung im Strukturwandel
Antragsberechtigt sind alle Kreise und kreisfreien Städte, unabhängig davon, ob zuvor eine Förderung durch Programme der „Transferinitiative“ erfolgt ist. Kreisangehörige Kommunen können über die Antragstellung des Kreises einbezogen werden.
Eine Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 18.01.2022 fortlaufend möglich. Die bisherigen Vorlagetermine gelten nicht als Ausschlussfrist. Das spätmöglichste Ende der Projektlaufzeit ist der 30.06.2029. Bitte wenden Sie sich an die untenstehenden Kontaktdaten.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung finden Sie oben im Erklärfilm oder rechts im Downloadbereich.
Projektverlängerung und Aufstockung der Vorhaben Bildungskommunen
Für die ersten im ESF-Plus-Programm geförderten Bildungskommunen neigt sich das Vorhaben inzwischen langsam der finalen Umsetzungsphase zu. Im weiteren Verlauf eröffnen den geförderten Vorhaben folgende zusätzliche Fördermöglichkeiten:
Option I: Ausgabenneutrale Verlängerung der Laufzeit oder ausgabenneutrale inhaltliche Erweiterung des Vorhabens:
Wenn beantragte Fördermittel voraussichtlich nicht im geplanten Projektzeitraum verausgabt werden und die Projektziele im ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen nicht vollständig erreicht werden können oder neue Zielsetzungen hinzugekommen sind, besteht die Möglichkeit, eine ausgabenneutrale Verlängerung bzw. Erweiterung zu beantragen. Die Verlängerung kann über profi-Online (Antrag auf Änderung der Haushaltsdaten) beantragt werden, eine Antragsstellung über easy-Online ist hierzu nicht erforderlich.
Folgende Bestandteile müssen zur Antragstellung kurz erläutert werden:
1. Sind Verschiebungen zwischen den einzelnen Ausgabenpositionen erforderlich? Die gewünschten Änderungen sind im Antragsformular darzustellen und zu begründen.
2. Inwiefern ist eine Verlängerung/ inhaltliche Erweiterung notwendig? Welche Änderungen haben sich seit der Antragstellung ergeben?
3. Welche Ziele konnten noch nicht umfänglich erreicht werden und warum? Welche Ziele sollen noch erreicht werden?
4. Nur im Falle einer inhaltlichen Erweiterung:
- Welche zusätzlichen Arbeiten sind geplant? Welche verwaltungsinternen und externen Partner werden eingeplant?
- Wie werden die geplanten Arbeiten in die angestrebten Ziele und die bereits erfolgten Arbeiten (u.a. aufgebaute Steuerungs- und Vernetzungsstrukturen, das Bildungsportal, Bildungsmonitoring, entwickelte Leitbilder und Handlungsleitlinien) integriert?
- Inwieweit sollen im Projektverlauf Strukturen, Prozesse und Produkte etabliert werden,
- die auch nach Projektende Bestand haben?
Die zusätzlich geplanten Arbeiten sind zu begründen und müssen in die aufgebauten Strukturen und angestrebten Ziele integriert werden. Außerdem sind ein angepasster Arbeits- und Zeitplan sowie ein angepasster ressourcenbezogener Arbeitsplan (RAP) einzureichen. Zu beachten ist, dass eine maximale Laufzeitverlängerung bis zum 30.06.2029 möglich ist. Nach positiver Prüfung wird ein entsprechender Änderungsbescheid ausgestellt. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Option II: Aufstockung auch in Verbindung mit einer Laufzeitverlängerung:
Zusätzliche Mittel können für folgende Fälle beantragt werden:
1. Aufstockung für zusätzliche Arbeitspakete zur inhaltlichen Erweiterung des Vorhabens im ursprünglich geplanten Zeitraum. Die Erweiterung kann auch in Verbindung mit einer Laufzeitverlängerung beantragt werden.
2. Aufstockung zwecks Weiterförderung des Vorhabens zur weiteren Implementierung der Projektziele über das ursprünglich geplante Vorhabenende hinaus.
Voraussetzung für die Beantragung in beiden Fällen ist, dass sich durch die Aufstockung nach Verrechnung mit den ursprünglich bewilligten Mitteln ein zusätzlicher Finanzbedarf ergibt.
Der Aufstockungsantrag wird über easy-Online gestellt. Hierzu wird eine Aufstockungs-PIN generiert, damit der Antrag dem bestehenden Vorhaben zugeordnet und zur Feststellung des Mehrbedarfs verrechnet werden kann. Bestandteil des Antrags ist eine formlose Beschreibung des Aufstockungsvorhabens, diese sollte nicht mehr als drei DIN-A4-Seiten umfassen und kann gerne in aussagekräftigen Stichpunkten formuliert werden.
Folgende Bestandteile müssen zur Antragstellung vorgelegt werden:
1. Antrag mit Ausgabenkalkulation des zusätzlichen Bedarfes via easy-Online sowie folgende Anlagen:
2. Kalkulationsgrundlagen
3. Formlose Beschreibung des Aufstockungsvorhaben:
- Inwiefern ist eine Verlängerung/ inhaltliche Erweiterung notwendig? Welche Änderungen haben sich seit der Antragstellung ergeben?
- Welche Ziele konnten noch nicht umfänglich erreicht werden und warum? Welche Ziele sollen noch erreicht und implementiert werden?
- Nur im Falle einer inhaltlichen Erweiterung [Option II a)]:
- Welche zusätzlichen Arbeiten sind geplant? Welche verwaltungsinternen und externen Partner werden hierzu eingeplant?
- Wie werden die geplanten Arbeiten in die angestrebten Ziele und die bereits erfolgten Arbeiten (u.a. aufgebaute Steuerungs- und Vernetzungsstrukturen, das Bildungsportal, Bildungsmonitoring, entwickelte Leibilder und Handlungsleitlinien) integriert?
- Inwieweit sollen im Projektverlauf Strukturen, Prozesse und Produkte etabliert werden, die auch nach Projektende Bestand haben?
- Zudem bitten wir um die Einreichung folgender Dokumente:
- Kurze Darstellung der Notwendigkeit der Mittel
- Angepasster Verwertungsplan (beinhaltet wirtschaftliche Erfolgsaussichten, wissenschaftliche und technische Erfolgsaussichten sowie die wissenschaftliche und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit)
- Angepasster Arbeits- und Zeitplan
- Angepasster ressourcenbezogener Arbeitsplan (RAP)
4. Sofern zusätzliche Personalressourcen geplant sind, bitten wir um Zusendung des Anforderungsprofils.
Das spätmöglichste Ende des Vorhabens ist der 30.06.2029. Folgende zeitliche Vorgaben sind zu beachten:
1. Einen Antrag zur Aufstockung mit einer inhaltlichen Erweiterung, ggf. in Verbindung mit einer Laufzeitverlängerung, kann ab sofort gestellt werden.
2. Einen Antrag zur Aufstockung zwecks Weiterförderung des Vorhabens zur weiteren Implementierung der Projektziele kann ab neun Monaten vor dem geplanten Laufzeitende des jeweiligen Vorhabens gestellt werden.
In beiden Fällen wird nach positiver Prüfung ein entsprechender Änderungsbescheid ausgestellt.
Um eine reibungslose Planung und Umsetzung sicherzustellen, bitten wir, die geplanten Änderungen frühzeitig abzustimmen.
Für Auskünfte zu fachlichen Fragen der Projektförderung steht der DLR Projektträger zur Verfügung:
Telefon: +49 228/38 21-1322, E-Mail: bildungskommunen@dlr.de.