Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Um bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebote zur Gestaltung ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter zu gewährleisten, bedarf es einer sozialraumorientierten Arbeitsweise sowie einer intensiven Zusammenarbeit und Einbindung aller auf kommunaler Ebene relevanten Akteure. Hierfür konnte das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ des BMBF um eine zusätzliche Programmlinie erweitert werden. Dadurch sollen die kommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung gefördert und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland verbessert werden.

Was wird gefördert?

Zur Optimierung der Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter soll deren kommunale Koordinierung gefördert werden. Hierzu zählen folgende Aufgaben:

1. Aufbau und Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen,
2. Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure,
3. Herstellung von Transparenz insbesondere über die kommunalen Angebote,
4. Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt und ist zunächst auf vier Jahre begrenzt. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen. Ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

Zuwendungsfähig sind:

• Personalausgaben für Koordinationskräfte,
• Ausgaben für Dienstreisen im Inland.

Indirekte Ausgaben können im Rahmen einer Pauschalfinanzierung veranschlagt werden (25 % der förderfähigen direkten Ausgaben).

Antragsberechtigt sind:

• Kreisfreie Städte,
• Kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt,
• Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.

Hiervon abweichende Antragstellungen unterliegen vor dem Hintergrund der konkreten Situation vor Ort (etwa hinsichtlich der Möglichkeiten zu einer interkommunalen Zusammenarbeit) einer Einzelfallprüfung.

Informationen zu den Details sind in der Förderrichtlinie zu finden.

Für Auskünfte zu fachlichen Fragen der Projektförderung steht der DLR Projektträger zur Verfügung:
Telefon: 0228/38 21-1322, E-Mail: bildungskommunen-ganztag@dlr.de.

Digitale Informationsveranstaltungen

• 11.06.2024: 13.30-16.30 Uhr
• 13.06.2024: 09.00-12.00 Uhr
• 02.07.2024: 13.30-16.30 Uhr
• 04.07.2024: 13.30-16.30 Uhr

Es werden programmspezifische Informationen zu den Zielsetzungen, Aufgabenfeldern und Gestaltungsmöglichkeiten, zu den Zuwendungsvoraussetzungen, zur Finanzierung und zum Antragsverfahren vermittelt.

Alle interessierten Kommunen sind eingeladen. Aus Kapazitätsgründen wird um eine Teilnahme mit max. zwei Personen gebeten. Die Anmeldung erfolgt bis zum 06.06. für die ersten beiden und bis zum 26.06. für die dritte und vierte Veranstaltung verbindlich über die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) unter der E-Mail-Adresse bildungskommunen-ganztag@kbs.de. Nachmeldungen sind bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Link zur Veranstaltung wird mit der Anmeldebestätigung zugeschickt.