Ganztag in Bildungskommunen – Kommunale Koordination für Ganztagsbildung

Um bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Angebote zur Gestaltung ganztägiger Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter zu gewährleisten, bedarf es einer sozialraumorientierten Arbeitsweise sowie einer intensiven Zusammenarbeit und Einbindung aller auf kommunaler Ebene relevanten Akteure. Hierfür konnte das ESF Plus-Programm „Bildungskommunen“ des BMBF um eine zusätzliche Programmlinie erweitert werden. Dadurch sollen die kommunale Koordination des Ausbaus von Angeboten zur Gestaltung der Ganztagsbetreuung gefördert und somit langfristig die Chancen auf Teilhabe an Bildung für alle Kinder in Deutschland verbessert werden.

Was wird gefördert?

Zur Optimierung der Angebote zur ganztägigen Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter soll deren kommunale Koordinierung gefördert werden. Hierzu zählen folgende Aufgaben:

1. Aufbau und Etablierung dauerhaft tragfähiger Koordinierungsstrukturen,
2. Gewinnung und Einbindung zivilgesellschaftlicher Bildungsakteure,
3. Herstellung von Transparenz insbesondere über die kommunalen Angebote,
4. Information und Beratung kommunaler Entscheidungsinstanzen.

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt und ist zunächst auf vier Jahre begrenzt. Die Förderquote richtet sich nach den verschiedenen Zielregionen des ESF-Plus: bis zu 40% Förderung für stärker entwickelte Regionen und bis zu 60% Förderung für Übergangsregionen. Ein Höchstbetrag ist nicht festgelegt.

Zuwendungsfähig sind:

• Personalausgaben für Koordinationskräfte,
• Ausgaben für Dienstreisen im Inland.

Indirekte Ausgaben können im Rahmen einer Pauschalfinanzierung veranschlagt werden (25 % der förderfähigen direkten Ausgaben).

Antragsberechtigt sind:

• Kreisfreie Städte,
• Kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt,
• Kreise in Kooperation mit mindestens zwei kreisangehörigen Gemeinden.

Weiteren interessierten Kommunen (etwa kreisangehörige Kommunen ohne eigenes Jugendamt) steht der DLR-Projektträger für Fragen zur Antragsberechtigung gerne zur Verfügung. Die Antragsstellung erfolgt grundsätzlich als Einzelvorhaben und unterliegt einer Einzelfallprüfung.

Eine Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 31.05.2024 fortlaufend möglich. Das spätmöglichste Ende der Projektlaufzeit ist der 30.06.2029. Informationen zu den Details und zur Antragsstellung sind in der Förderrichtlinie und rechts im Downloadbereich zu finden.

Für Auskünfte zu fachlichen Fragen der Projektförderung steht der DLR Projektträger zur Verfügung:
Telefon: 0228/38 21-1322, E-Mail: bildungskommunen-ganztag@dlr.de.