Web-Seminare "Erstellung von Zwischenberichten"

In den Fördermaßnahmen "Bildung integriert" und "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte ist zum 30. April des Jahres von jeder geförderten Kommune neben dem zahlenmäßigen Zwischennachweis ein kurzgefasster Zwischenbericht über den Stand der Entwicklungsarbeiten an das BMBF bzw. den DLR Projektträger fällig.

Das vorgegebene Berichtsformat des inhaltlichen Zwischenberichts (siehe BNBest-BMBF 98) ist bewusst allgemein gehalten, da sowohl Programme und Projekte aus Forschung und Entwicklung als auch aus den Bereichen Bildung und Strukturförderung darin abgebildet werden sollen.

Um Ihnen die Bearbeitung kommender inhaltlicher Zwischenberichte zu erleichtern, werden im Februar und März 2018 Web-Seminare angeboten.

Darin sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie geht man vor, um einen Bericht einzureichen?
  • Was bedeuten die Fragestellungen im BMBF-Zwischenbericht konkret für die Vorhaben der beiden Fördermaßnahmen "Bildung integriert" bzw. "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte" ?
  • Welche Informationen soll der Bericht beinhalten und in welchem Umfang ist er zu gestalten?


Termine:

Web-Seminare zu „Kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte“

  • Donnerstag, 22. Februar 2018
    - 10.00 Uhr (ausgebucht)
    - 14:00 Uhr (Zusatztermin)

  • Montag, 26. Februar 2018
    - 10:00 Uhr (Zusatztermin)
    - 14.00 Uhr (ausgebucht)

  • Dienstag, 27. Februar 2018
    - 10.00 Uhr (ausgebucht)
    - 14:00 Uhr (Zusatztermin)


Web-Seminare zu „Bildung integriert“

  • Dienstag, 06. März 2018
    10.00 Uhr (ausgebucht)

  • Mittwoch, 07. März 2018
    10:00 Uhr (Zusatztermin)


Informationen zu Anmeldung und Log-In für die Web-Seminare erhalten die geförderten Kommunen per E-Mail.
Sollten Sie die Einladung zu den Web-Seminaren nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
transferinitiative@dlr.de

Bitte beachten Sie, dass in diesem Web-Seminar ausschließlich die Erstellung des inhaltlichen Zwischenberichts
thematisiert wird. Zur Erstellung der zahlenmäßigen Zwischennachweise erhalten die zuwendungsemfangenden
Kommunen zu einem späteren Zeitpunkt gesonderte Informationen.